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Beitragsanpassung 2024

Informationen für Vertriebspartner zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung

Anschreiben zur Beitragsanpassung

Hier finden Sie das Musteranschreiben zur Beitragsanpassung im Bestand ab Januar 2024.

Tarifwechsel

Alle Vollversicherungskunden haben das Recht in einen anderen Tarif zu wechseln. Sofern die Leistungen höher oder umfassender sind als im bisherigen Tarif, erfolgt eine Risikoprüfung für die tariflichen Mehrleistungen. Trotz der jetzigen Beitragserhöhung gibt es unter Umständen Gründe, im bisherigen Tarif zu verbleiben. Hier zählen zum Beispiel:

  • steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen des BEG
  • höhere Beitragsrückerstattungen
  • mögliche Arbeitgeberzuschüsse zu Mehrbeiträgen
  • mehr Entlastung bei späterer Umstellung

 

Bei einem konkreten Kundenwunsch zu einem Tarifwechsel oder einer Umstufung, fordern Sie bitte unter Angabe der bestehenden Vertragsnummer einen Versicherungsvorschlag an.

 

Sollte Ihnen kein konkreter Wunsch Ihres Kunden vorliegen, können Sie den Fragebogen zum Tarifcheck verwenden. Ihr Kunde erhält in jedem Fall ein Alternativangebot nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Tarifwechsel ab Alter 55

Kunden ab Alter 55 werden in dem Anpassungsschreiben auf die Möglichkeiten eines Tarifwechsels hingewiesen, wenn ihre Beiträge in der Vollversicherung aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht werden. Hier wird es bis zu sechs Möglichkeiten geben:

  • Basistarif
  • Standardtarif (falls möglich)
  • Tarifalternative im bisherigen Tarifsystem mit höherer Selbstbeteiligung (falls möglich)
  • Tarif in einem anderen Tarifsystem mit vergleichbarem Versicherungsschutz
  • Erste Tarifalternative aus Tarifen mit dem höchsten Neuzugang (Unisex)
  • Zweite Tarifalternative aus Tarifen mit dem höchsten Neuzugang (Unisex, falls möglich)

 

Bei dem Wunsch einer Umstellung ist eine Beratung Ihrerseits erforderlich. Bitte weisen Sie ihre Kunden bei einem Wechsel in einen Unisex-Tarife darauf hin, dass ein Wechsel zurück in einen Bisex Tarif danach ebenso wenig möglich ist, wie auch der Wechsel in den Standardtarif.

"Alterssprung" – Ausbildungstarife

Eine besondere Situation ist gegeben, wenn vollversicherte Jugendliche in den Erwachsenenbeitrag umgestellt werden und erstmals Alterungsrückstellungen bilden.

Das betrifft:

  • Geburtsjahr 2003 bei den meisten Tarifen
  • Geburtsjahr 2008 im Tarifsystem BK, BW, BE, BKZ

Hier entstehen erhebliche Beitragserhöhungen, nicht selten über mehrere hundert Euro. Unsere Ausbildungstarife sind hier meist eine gute Alternative. Eine Umstellung muss allerdings immer in einen Unisex-Tarif erfolgen. In diesem Zusammenhang besteht eine Beratungspflicht.

Wenn Sie den Vertrag nicht bereits jetzt in einem Ausbildungstarif umgestellt haben und die Policierung uns nicht vor dem 27.10.2023 erreicht, policieren wir den Vertrag mit dem Altersgruppensprung.

In welche Ausbildungstarife Ihre Kunden wechseln können, erfahren Sie in nachfolgender Übersicht.

 

Überblick über die Ausbildungstarife

In den Ausbildungstarifen können folgende Zielgruppen versichert werden:

  • Studenten
  • Personen, die sich nach der Schule in der Wartezeit für das Studium befinden
  • Azubis
  • Schüler
  • Personen, die sich im Berufspraktikum während des Studiums befinden

Tarif

Personengruppe

JAZ 300A

Kinder von Ärzten
Kinder von Zahnärzten
Studenten der Humanmedizin
Studenten der Zahnmedizin
Alter 16-39

QMB 300A Basis

Übrige aus der Zielgruppe, Alter 21-39

QME 300A* Exklusiv

Übrige aus der Zielgruppe, Alter 21-39

QMP 300A* Premium

Übrige aus der Zielgruppe, Alter 21-39

ABK, ABW

Beihilfeberechtigte Beamtenanwärter

Ausbildungstarife nur Unisex!

* Bei Umstellungen aus anderen Tarifen (Mitversicherung bei Eltern) kann bei der Exklusiv- oder Premium-Variante eine Risikoprüfung erforderlich werden.

Tarif

Personengruppe

JAZ 300A

Kinder von Ärzten
Kinder von Zahnärzten
Studenten der Humanmedizin
Studenten der Zahnmedizin
Alter 16-39

QMB 300A Basis

Übrige aus der Zielgruppe, Alter 21-39

QME 300A* Exklusiv

Übrige aus der Zielgruppe, Alter 21-39

QMP 300A* Premium

Übrige aus der Zielgruppe, Alter 21-39

ABK, ABW

Beihilfeberechtigte Beamtenanwärter

Ausbildungstarife nur Unisex!

* Bei Umstellungen aus anderen Tarifen (Mitversicherung bei Eltern) kann bei der Exklusiv- oder Premium-Variante eine Risikoprüfung erforderlich werden.

Altersgruppenwechsel in der Auslandsreisekrankenversicherung

Im Tarif ReiseAV werden alle Versicherungsnehmer angeschrieben, in deren Verträgen mindestens eine versicherte Person in 2024 das 66. Lebensjahr erreicht. Dies gilt sowohl für die Single-Variante (ReiseAV S) als auch für die Familien-Variante (ReiseAV F). Das Anschreiben finden Sie hier.

Übersicht betroffener Verträge

Ab dem 2. November 2023 finden Sie auf dem „elektronischen Abrechnungsservice“ unter Bestand folgende Inhalte zur Beitragsanpassung:

  • CSV-Listen mit allen Alternativangeboten ab Alter 55
  • Besuchsaufträge Alterssprung

Kündigung und mögliche Folgen

 

Es gibt gute Argumente, die im Falle einer Beitragsanpassung gegen den Neuabschluss bei einem Mitbewerber sprechen und nicht durch einen günstigeren Beitrag kompensiert werden können. Hierzu zählen unter Umständen:

  • Verlust der Alterungsrückstellung – bei Verträgen, die vor 2009 abgeschlossen wurden, vollständig, danach zumindest teilweise
  • Verlust der Rückstellungen, die über den Gesetzlichen Zuschlag angespart wurden, sofern der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde
  • Verlust des Anspruchs auf Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Eventuell Verlust der Rückstellung, die über die Beitragsentlastungskomponente BEA angespart wurde


Diese Argumente können ebenfalls gegen einen Neuabschluss bei einem Mitbewerber sprechen:

  • Neues Eintrittsalter
  • Erneute Risikoprüfung und eventuell damit verbundene Risikozuschläge bzw. Leistungsausschlüsse
  • Etwaige Wartezeiten
  • Neue Zahnstaffel
  • Leistungslücken Mitbewerbertarif
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Allgemeine Infos

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