
Beitragsanpassung 2025
Informationen für Vertriebspartner zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung
Anpassung im Bestand
Ausmaß der Beitragsanpassung
Die Tendenzen aus der Beitragsanpassung im Neugeschäft setzen sich auch im Bestand fort. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen machen sich branchenweit und auch der Gesetzlichen Krankenversicherung nun deutlich bemerkbar. Daher wird es nach der bereits stärkeren Anpassung im Jahr 2024 nun für das Jahr 2025 nochmals eine spürbare Anpassung geben.
Die INTER QualiMed Unisex- wie Bisex-Tarife sind durchschnittlich von einer Beitragsanpassung zwischen ca. 2% und 12% betroffen. Bei den Kindern und Jugendlichen kommt es zu Anpassung in Höhe von gut 17%.
Für Zielgruppentarife für Mediziner und Zahnmediziner erfahren viele Beobachtungseinheiten eine Beitragsanpassung. Erfreulicherweise bleien in den Zahnarzttarifen die Beiträge für Kinder und Jugendliche stabil (Ausnahme ZAK(V) 0 und ZAK(L)(V) 1 (U)). Darüber hinaus erfährt der Zahnarzt Premiumtarif ZA(ML)Best durchschnittlich eine leichte Senkung. Dagegen sind die restlichen Tarife in diesem Segment für den meisten Personengruppen von einer zum Teil stärkeren Beitragsanpassung zwischen 2% und 24% betroffen.
Im restlichen Tariflandschaft kommt es ebenfalls zu zum Teil kräftigen Anpassungen. Unerfreulich ist beispielsweise eine erneute Anpassung im CC(L) S20 mit durchschnittlich knapp 15%.
Die Tagegelder bleiben erfreulicherweise mit Ausnahme von einer Beitragsänderung in den Tarifen für niedergelassene Mediziner (TMN (U), KTMN) weiterhin beitragsstabil.
Ähnlich konstant zeigt sich die Entwicklung in INTER QualiMed Z -Tarifen. Die Zahnzusatztarife bleiben durchweg beitragsstabil, genauso wie die Beiträge für die Erwachsenen im stationären Zusatzbereich. Dort erfahren Kinder und Jugendlich sogar eine Beitragssenkung von rund 20%. Einzig im ambulanten Zusatzbereich (Tarif AVSH und APS) kommt es für Erwachsene zu einer Beitragserhöhung von knapp 11%.
Zeitliche Abläufe
Der technische Anpassungslauf findet Mitte November statt. Die Beitragsanpassungsschreiben werden ab dem 16.11.2024 an die Kunden versandt.
Informationen zu den Limitierungen
Um die Erhöhungen im Bestand zu beschränken, werden wie in den vergangenen Jahren erneut umfangreiche Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) eingesetzt. Die absoluten und prozentualen Limitierungen sind in den Übersichten zu den Tarifen bereits für Personen bis 64 Jahre berücksichtigt. Die generellen Anpassungen werden wie folgt beschränkt.
- maximal 70 Euro für Versicherte bis Alter 64
- maximal 65 Euro für Versicherte ab Alter 65
- maximal 30%
Ausnahmen gelten für folgende Tarife
Tarif JA(L) / JA(L) S10
- Limitierung auf 100 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 95 Euro ab Alter 65
Tarif JA(L) S20
- Limitierung auf 100 Euro / 40% bis Alter 64
- Limitierung auf 98 Euro / 40% ab Alter 65
Tariffamilie JA U
- Limitierung auf 85 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 80 Euro ab Alter 65
Tarif ZAK(L) 3S / ZAK 3S U
- Limitierung auf 90 Euro / 40% bis Alter 64
- Limitierung auf 85 Euro / 40% ab Alter 65
Tarif BK(L) Männer / BK U (auf 100%-Stufe bezogen)
- Limitierung auf 70 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 65 Euro ab Alter 65
Tarif BK(L) Frauen (auf 100%-Stufe bezogen)
- Limitierung auf 120 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 115 Euro ab Alter 65
Tarif CL(L) / SL(L) / VK
- Limitierung auf 100 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 95 Euro ab Alter 65
Tarif BL
- Limitierung auf 150 Euro / 40% für alle Alter