
Beitragsanpassung 2025
Informationen für Vertriebspartner zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung
Anpassung im Bestand
Ausmaß der Beitragsanpassung
Die Tendenzen aus der Beitragsanpassung im Neugeschäft setzen sich auch im Bestand fort. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen machen sich branchenweit und auch der Gesetzlichen Krankenversicherung nun deutlich bemerkbar. Daher wird es nach der bereits stärkeren Anpassung in den Jahren 2024 und 2025 nun für das Jahr 2026 nochmals eine spürbare flächendeckende Anpassung geben.
Die INTER QualiMed Unisex- wie Bisex-Tarife sind durchschnittlich von einer Beitragsanpassung zwischen ca. 10% und 40% betroffen. Bei den Kindern und Jugendlichen kommt es zur Anpassung zwischen 10% und 29%.
Für Zielgruppentarife für Mediziner und Zahnmediziner erfahren viele Beobachtungseinheiten eine Beitragsanpassung. Die Tarife ZAZ U, JE und JE U bleiben stabil. Ebenso der ZAZ mit Ausnahme bei den Frauen. Erfreulicherweise bleibt auch der JA U wie auch der JA (L) und die kompletten M-Tarife bei Kindern und Jugendlichen stabil. JAZ 300A ist bei den Kindern stabil.
In der restlichen Tariflandschaft kommt es ebenfalls zu zum Teil kräftigen Anpassungen.
Die Krankentagegelder bleiben erfreulicherweise weiterhin beitragsstabil.
Die Pflegetagegelder QualiCare 1 bis 3 erhöhen sich in allen Beobachtungseinheiten. QualiCare 4 bleibt stabil. QualiCare 5 erhöht sich nur für die Kinder. QCE sinkt bei den Erwachsenen durchschnittlich – bei Kindern und Jugendlichen steigt er.
Konstant zeigt sich die Entwicklung in INTER QualiMed Z -Tarifen. Ausnahme sind APS und AVSH mit Erhöhungen von 12% bei Kindern und Jugendlichen. Z90 mit 19% Erhöhung bei Kindern und Jugendlichen. Anders Z90 Plus, der bei den Erwachsenen gesenkt und nur bei den Kindern und Jugendlichen um 23% erhöht wird. ZPro erhöht sich in allen Beobachtungseinheiten.
Zeitliche Abläufe
Der technische Anpassungslauf findet Anfang November statt. Die Beitragsanpassungsschreiben werden ab dem 10.11.2025 an die Kunden versandt.
Informationen zu den Limitierungen
Um die Erhöhungen im Bestand zu beschränken, werden wie in den vergangenen Jahren erneut umfangreiche Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) eingesetzt. Die absoluten und prozentualen Limitierungen sind in den Übersichten zu den Tarifen bereits für Personen bis 64 Jahre berücksichtigt. Die generellen Anpassungen werden wie folgt beschränkt.
- maximal 110,00 Euro für Krankheitskostenvollversicherte bis Alter 64
- maximal 105,00 Euro für Krankheitskostenvollversicherte ab Alter 65
- maximal 40%
Ausnahmen gelten für folgende Tarife
Arzttarife und Zahnarzttarife und QualiMed BL und BLS10 und CC S10 und VK (Männer, Frauen und Unisex)
- Limitierung auf 150,00 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 145,00 Euro ab Alter 65
JAS20 und ZAK 3S (Männer, Frauen und Unisex)
- Limitierung auf 145,00 Euro bis Alter 64
- Limitierung auf 140,00 Euro ab Alter 65
QMP 600
- Männer und Unisex: Limitierung auf 150,00 Euro bis Alter 64 und 145,00 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 145,00 Euro bis Alter 64 und 140,00 Euro ab Alter 65
QMP 1200
- Männer: Limitierung auf 170,00 Euro bis Alter 64 und 165,00 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 145,00 Euro bis Alter 64 und 140,00 Euro ab Alter 65
- Unisex: Limitierung auf 150,00 Euro bis Alter 64 und 145,00 Euro ab Alter 65
AH (AH 100/01/2/3/5)
- Männer und Frauen: Limitierung auf 130,00 Euro bis Alter 64 und 127,50 Euro ab Alter 65
AH 100/4
- Männer: Limitierung auf 200,00 Euro bis Alter 64 und 197,50 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 130,00 Euro bis Alter 64 und 127,50 Euro ab Alter 65
KH
- Männer: Limitierung auf 40,00 Euro bis Alter 64 und 37,50 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 20,00 Euro bis Alter 64 und 17,50 Euro ab Alter 65
ZHN
- Männer: Limitierung auf 15,00 Euro bis Alter 64 und 15,00 Euro ab Alter 65
- Frauen: keine BAP zum 01.01.2026
MA 1 (MA 100 und MA 110)
- Männer: Limitierung auf 50,00 Euro bis Alter 64 und 47,50 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 30,00 Euro bis Alter 64 und 27,50 Euro ab Alter 65
MA 200
- Männer: Limitierung auf 100,00 Euro bis Alter 64 und 97,50 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 60,00 Euro bis Alter 64 und 57,50 Euro ab Alter 65
MA 210
- Männer: Limitierung auf 80 Euro bis Alter 64 und 77,50 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 60 Euro bis Alter 64 und 57,50 Euro ab Alter 65
MK
- Männer: Limitierung auf 70,00 Euro bis Alter 64 und 67,50 Euro ab Alter 65
- Frauen: Limitierung auf 70,00 Euro bis Alter 64 und 67,50 Euro ab Alter 65
MZ
- Männer: keine BAP zum 01.01.2026
- Frauen: Limitierung auf 20,00 Euro bis Alter 64 und 20,00 Euro ab Alter 65



